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Health Claims

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Eine detaillierte und umfassende Darstellung von Nahrungsergänzungsmitteln ist nach dem aktuellen EU-Recht und der Health-Claim Verordnung ab sofort leider nicht mehr möglich. 

Die Health-Claim Verordnung regelt die Kennzeichnung und die Werbung für Lebensmittel hinsichtlich der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. Nur die Angaben, die in der Gemeinschaftsliste der Health-Claim Verordnung enthalten sind, sind zulässig und dürfen verwendet werden.

Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in einem sehr strengen wissenschaftlichen Bewertungsverfahren die Wirkung von Proteinen, Aminosäuren, Kohlenhydraten, Fetten, Vitaminen, Mineralien, Enzymen und Spurenelementen untersucht, wie diese in POWERSTAR FOOD Nahrungsergänzungen enthalten sind. Die unabhängigen Wissenschaftler sind dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass die genannten Nährstoffe für die Gesamtbevölkerung einen Beitrag zu den oben beschriebenen Körperfunktionen leisten können. Diese wichtige Verbrauchsinformation ist deshalb sogar gesetzlich zugelassen und darf ausdrücklich gemacht werden.

Bei Einhaltung der Verzehrsempfehlung wird eine Menge an den o.g. Nährstoffen erreicht, die ausreicht, um die beschriebenen positiven Wirkungen zu erzielen; dies gilt für die Gesamtbevölkerung.

Anmerkung:
Die Frage muss erlaubt sein, welche Lobby hinter dieser Änderung steckt. So darf z.B. die Aminosäure Arginin, welche auch Bestandteil von Medikamenten ist, vom Apotheker als gefäßerweiternd und durchblutungsfördernd beworben werden, nicht aber von Anbietern von Nahrungsergänzungsmitteln.

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